Grundsätzlich sind in einem Jahr nur die Kosten auf der Steuererklärung anzusetzen, die auch in diesem Jahr bezahlt wurden.
Eine Ausnahme bilden Verlustvorträge. Hier können die Kosten unter bestimmten Bedingungen auch mit Einnahmen im Vorjahr oder in Folgejahren verrechnet werden.
Wir haben Dir eine Liste aller absetzbaren Posten in einer einheitlichen Übersicht zusammengestellt. Folge dazu einfach dem Link: Absetzbare Kosten im Überblick.