Kindergeld
Das Kindergeld beträgt im Jahr 2017 für die ersten zwei Kinder jeweils 192€ monatlich, für das dritte Kind 198€ und für jedes weitere 223€. Kindergeld muss per Antrag eingefordert werden. Es steht jedoch allen Eltern zu, die ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Zu beachten ist, dass in der Steuererklärung der Betrag berücksichtigt werden muss, auf den ein Anspruch für das Jahr bestand, und nicht der tatsächlich in diesem Jahr gezahlte. Gibt man hier einen niedrigeren Betrag an, wird dieser vom Finanzamt von Amts wegen korrigiert.
Kinderfreibetrag
Der gesamte Kinderfreibetrag besteht aus zwei Komponenten, dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA). 2017 liegt der Gesamtkinderfreibetrag bei 7.356€. Er steht auch dann zu, wenn der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dasselbe gilt, falls der Vater nicht auffindbar ist. Um Kinderfreibeträge geltend zu machen, muss pro Kind eine eigene Anlage in der Steuererklärung ausgefüllt werden.
Die Berechnung, ob der Kinderfreibetrag im Einzelfall angewandt werden kann, führt das Finanzamt von Amts wegen durch. Hierfür müssen keine weiteren Angaben in der Steuererklärung gemacht werden. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Freibetrag automatisch, wenn es für den Steuerpflichtigen günstiger ist.
Weitere Infos
Weitere nützliche Informationen zur Steuererklärung für Eltern findest du hier: Kindergeld und Kinderfreibeträge.
Höhe des Kindergeldanspruchs je Kind pro Jahr:
Jahr | 1. Kind | 2. Kind | 3. Kind | ab dem 4. Kind |
2013 & 2014 |
2208 | 2208 | 2280 | 2580 |
2015 |
2224 | 2224 | 2296 | 2596 |
2016 |
2280 | 2280 | 2352 | 2652 |
2017 |
2304 | 2304 | 2376 | 2676 |
2018 |
2328 | 2328 | 2400 | 2700 |