Kindergeld
Das Kindergeld beträgt im Jahr 2024 für die jedes Kinder jeweils 250€ monatlich - ab 01. Januar 2025 sollen die Beiträge erneut steigen. Es steht allen Eltern zu, die ihren Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
Zu beachten ist, dass in der Steuererklärung der Betrag berücksichtigt werden muss, auf den ein Anspruch für das Jahr bestand, und nicht der tatsächlich in diesem Jahr gezahlte. Gibt man hier einen niedrigeren Betrag an, wird dieser vom Finanzamt von Amts wegen korrigiert.
Kinderfreibetrag
Der gesamte Kinderfreibetrag besteht aus zwei Komponenten, dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes. Dieser liegt 2024 bei 6384€ und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA). Dieser liegt bei 2928€. In Summe für 2024 liegt der Gesamtkinderfreibetrag bei 9312€. Er steht auch dann zu, wenn der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dasselbe gilt, falls der Vater nicht auffindbar ist. Um Kinderfreibeträge geltend zu machen, muss pro Kind eine eigene Anlage in der Steuererklärung ausgefüllt werden.
Die Berechnung, ob der Kinderfreibetrag im Einzelfall angewandt werden kann, führt das Finanzamt von Amts wegen durch. Hierfür müssen keine weiteren Angaben in der Steuererklärung gemacht werden. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Freibetrag automatisch, wenn es für den Steuerpflichtigen günstiger ist.