Wenn Du aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz hast, so kannst Du die Kosten hierfür in Deiner Steuererklärung geltend machen. Eine doppelte Haushaltsführung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Die Zweitwohnung (auch ein WG-Zimmer) wird zum Zwecke einer beruflichen Tätigkeit bezogen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Du versetzt wirst oder eine neue Stelle antrittst.
- Von der Zweitwohnung ist die Arbeitsstätte mindestens doppelt so schnell zu erreichen als vom Hauptwohnsitz. Dabei ist nicht die Zeit, sondern die Entfernung relevant.
- Außerhalb des Arbeitsortes wird eine weitere Wohnung am Erstwohnsitz unterhalten. Dein Erstwohnsitz muss auch Dein Lebensmittelpunkt sein (z.B. weil Deine Familie sich dort aufhält).
- An diesem Erstwohnsitz musst Du Dich finanziell an den Kosten (Miete etc.) beteiligen (mind. 10 Prozent).
Kosten
Gesamtmiete
Darunter fallen alle laufenden Kosten wie Miete, Strom, Heizung, Internet und auch die Zweitwohnsitzsteuer. Auch den Rundfunkbeitrag für deine Zweitwohnung kannst Du komplett absetzen. Beachte bitte, dass diese Kosten bis zu maximal 1.000 Euro pro Monat von der Steuer abgesetzt werden.
Wenn Du in einer WG wohnst, kannst Du die Kosten des von Dir genutzten Wohnraums anteilig geltend machen. Wenn Du zum Beispiel ein 30m² einer Wohnung mit insgesamt 100m² bewohnst, so kannst Du 30% der Gesamtmiete ansetzen.
Weitere Kosten
Gib hier bitte zuerst an, aus welchen Posten sich die weiteren Kosten zusammensetzen.
Unter weitere Kosten fällt alles, was im Zusammenhang mit dem Umzug, der Aufnahme oder Beendigung des Zweitwohnsitzes fallen. Darunter fallen zum Beispiel Umzugskosten, Kosten für den Immobilienmakler, aber auch die Ausgaben für Einrichtungsgegenstände sowie Hausrat. Leider wird die Absetzbarkeit der weiteren Kosten von den Finanzämtern nicht einheitlich behandelt. In einigen Fällen werden diese mit der Gesamtmiete zusammengerechnet und fallen somit unter die monatliche Höchstgrenze von 1.000€. Wir raten aber dazu, diese Kosten dennoch in voller Höhe einzugeben.
Beachte bei den Einrichtungsgegenständen bitte, dass Du diese bis zu einem Kaufpreis 487,90€ (ab 2018 952€) im selben Jahr zu 100% absetzen kannst. Wenn der Kaufpreis darüber liegt, musst du den Gegenstand über die vorgesehene Nutzungsdauer abschreiben.
Größe der Unterkunft
Wenn Dein zweiter Haushalt innerhalb Deutschlands liegt, ist die Größe irrelevant. Sollte er sich im Ausland befinden, so kannst Du die Kosten für max. 60m² geltend machen. Gib dennoch die tatsächliche Größe an, denn die Kosten werden vom Tool dann anteilig berechnet.
Heimfahrten
Für die Fahrten zu Deinem Erstwohnsitz/Lebensmittelpunkt kannst Du Fahrtkosten geltend machen. Für die jeweils erste bzw. letzte Fahrt bei Wohnungswechsel bekommst Du für die Hin-und Rückfahrt jeweils 0,30€ pro Kilometer.
Wenn Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren bist, wähle kein Verkehrsmittel aus und lass das Feld für zurückgelegte Distanz leer. Ansonsten setzt sich die zurückgelegte Distanz hier aus Hin- und Rückfahrt zusammen (doppelte Wegstrecke).
Da es eine Voraussetzung für die doppelte Haushaltsführung ist, regelmäßig zum Erstwohnsitz zu fahren, kannst Du für die wöchentlichen Heimfahrten 0,30€ pro Kilometer für die einfache Distanz geltend machen. Gib bitte an, wie viele Heimfahrten Du im Steuerjahr hattest und wie weit Dein Zweitwohnsitz von Deinem Erstwohnsitz entfernt ist. Das Finanzamt akzeptiert maximal eine Heimfahrt pro Woche.
Wenn Du Heimfahrten ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln hattest, gib bitte nur die Kosten hierfür an.
Mehraufwendungen für Verpflegung
Für die ersten 3 Monate nach Bezug des zweiten Haushalts kannst Du eine Verpflegungspauschale geltend machen. Diese wird von unserem Tool automatisch anhand deiner Angaben berechnet. Für jeden Tag, an dem Du von Deinem Erstwohnsitz abwesend warst, wird eine Tagespauschale gewährt.
Gib bitte an, wie oft Du in den ersten drei Monaten zu Deinem neuen Zweitwohnsitz gereist bist (Anzahl an Reisen). Auch musst Du angeben, wie viele Tage Du innerhalb dieses Zeitraums an Deinem Zweitwohnsitz verbracht hast.
Falls Du von Deinem Arbeitgeber bereits Kosten erstattet bekommen hast, vergiss nicht, dies bei "erstattete Kosten" anzugeben.
Weitere Informationen findest Du hier: Doppelte Haushaltsführung.