Arbeits- und Studienmittel können in der deutschen Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie berufsbezogen sind und zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen (oder eben studienbezogen sind). Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:
Was sind Arbeits-/Studienmittel?
Arbeitsmittel umfassen alle Geräte, Werkzeuge und Ausrüstungen, die beruflich genutzt werden, wie z.B. Computer, Smartphones, Fachliteratur, Büromöbel oder Werkzeug.
Studienmittel beziehen sich auf Ausgaben für die Aus- und Fortbildung im Rahmen eines Studiums oder einer beruflichen Weiterbildung, wie z.B. Laptop, Fachliteratur, Software oder sonstige Kosten, die relevant sind für das Studium.
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
-
Berufsbezug
- Die Arbeits- oder Studienmittel müssen berufsbezogen sein und zur Erzielung von Einkünften dienen. Sie müssen daher in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit oder der angestrebten beruflichen Weiterentwicklung stehen.
-
Nachweis der Ausgaben
- Es ist wichtig, alle Ausgaben durch Belege und Rechnungen nachweisen zu können für den Fall, dass das Finanzamt die Ausgaben nachgewiesen haben möchte. Dazu gehören Quittungen, Rechnungen oder Zahlungsbelege.
- Es ist wichtig, alle Ausgaben durch Belege und Rechnungen nachweisen zu können für den Fall, dass das Finanzamt die Ausgaben nachgewiesen haben möchte. Dazu gehören Quittungen, Rechnungen oder Zahlungsbelege.
Wie werden Arbeits-/Studienmittel angegeben?
Die Ausgaben für Arbeits- und Studienmittel werden im Bereich "Arbeits-/Studienmittel" eingetragen.
Du hast die Wahl, ob du die Pauschale von 110 Euro nutzen möchtest oder ob Du die alle relevanten Ausgaben auflisten möchtest. Das macht insbesondere Sinn, wenn deine Ausgaben die Pauschale von 110 Euro übersteigen.
Wichtige Hinweise
- Achten Sie darauf, dass die Arbeits- oder Studienmittel ausschließlich berufsbezogen sind und nicht privat genutzt werden.
- Kosten für rein private Ausgaben können nicht abgesetzt werden.
- Bei elektronischen Geräten sind nur solche absetzbar, die für ein Studium gebraucht werden, z.B. PC/Laptop, Software, Drucker, Handy und Tablet. Du kannst auch die Geräte angeben, die Du zu einem früheren Zeitpunkt erworben hast. Wenn Du später eine kleinere Summe auf Deiner Steuererklärung siehst, dann ist das der angegebene Preis über die Jahre/Monate abgeschrieben. Als Anschaffungspreis ist grundsätzlich der Gesamtbetrag, also bei Ratenzahlung die Summe aller Raten, anzugeben.
Abschreibung für Abnutzung (AfA)
Übersteigen die Anschaffungskosten den Wert von 952 €, so wird der Abschreibungsbetrag von unserem Tool automatisch berechnet. Hier können auch Geräte angegeben werden, die Du zu einem früheren Zeitpunkt erworben wurden, so können im Jahr der Steuererklärung noch mögliche Restbeträge der Abschreibung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Bei einem Mobiltelefon kann der Kauf im Falle eines Betrags über 952 € bis zu 5 Jahre zurück liegen, bei übrigen Geräten, wie Computer, Software, Drucker, Tablet maximal 3 Jahre.
Aktuell überträgt unser System Abschreibungsbeträge noch nicht in die kommenden Jahre. Die Geräte müssen somit in allen Jahren über die Abschreibungsdauer angegeben werden, damit sie auf der Steuererklärung abgebildet werden.