Allgemeines
Arbeitsmittel können von der Steuer abgesetzt werden:
- verschiedene Büromaterialien und Fachliteratur kannst Du entweder selbst auflisten oder einfach die Pauschale von 110 Euro nehmen.
- bei elektronischen Geräten sind nur solche absetzbar, die für ein Studium gebraucht werden, z.B. PC/Laptop, Software, Drucker, Handy und Tablet. Du kannst auch die Geräte angeben, die Du zu einem früheren Zeitpunkt erworben hast. Wenn Du später eine kleinere Summe auf Deiner Steuererklärung siehst, dann ist das der angegebene Preis über die Jahre/Monate abgeschrieben. Als Anschaffungspreis ist grundsätzlich der Gesamtbetrag, also bei Ratenzahlung die Summe aller Raten, anzugeben.
Grundsätzlich können Pauschalen ohne Nachweis angegeben werden. Alle Werbungskosten oder Sonderausgaben, die darüber hinaus gehen, müssen bei einer Nachfrage durch das Finanzamt mit Belegen nachgewiesen werden können.
Abschreibung für Abnutzung (AfA)
Übersteigen die Anschaffungskosten den Wert von 952 €, so wird der Abschreibungsbetrag von unserem Tool automatisch berechnet. Hier können auch Geräte angegeben werden, die Du zu einem früheren Zeitpunkt erworben wurden, so können im Jahr der Steuererklärung noch mögliche Restbeträge der Abschreibung als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Bei einem Mobiltelefon kann der Kauf im Falle eines Betrags über 952 € bis zu 5 Jahre zurück liegen, bei übrigen Geräten, wie Computer, Software, Drucker, Tablet maximal 3 Jahre.
Aktuell überträgt unser System Abschreibungsbeträge noch nicht in die kommenden Jahre. Die Geräte müssen somit in allen Jahren über die Abschreibungsdauer angegeben werden, damit sie auf der Steuererklärung abgebildet werden.