Umzugskosten können mit unserem Tool unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Hier sind die wichtigsten Informationen findest du unten. Einen Blogeintrag von uns zum Thema findest Du hier: Umzug.
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
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Berufsbedingter Umzug
- Der Umzug muss beruflich veranlasst sein. Dies ist der Fall, wenn:
- Der Umzug die tägliche Fahrtzeit zur Arbeit um mindestens eine Stunde reduziert.
- Der Umzug aufgrund einer neuen Arbeitsstelle oder Versetzung notwendig ist.
- Der Umzug im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung steht.
- Der Umzug muss beruflich veranlasst sein. Dies ist der Fall, wenn:
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Nachweis der Kosten
- Alle Umzugskosten müssen durch Belege und Rechnungen nachgewiesen werden können. Dies umfasst z.B. Rechnungen für das Umzugsunternehmen, Kosten für Mietwagen, Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen und Maklergebühren.
Welche Umzugskosten sind absetzbar?
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Transportkosten
- Kosten für ein Umzugsunternehmen oder für die Anmietung eines Transportfahrzeugs.
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Reisekosten
- Fahrten zur neuen Wohnung, z.B. für Besichtigungen oder den Umzugstag. Hier können die tatsächlichen Kosten oder die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer angesetzt werden.
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Doppelte Mietzahlungen
- Wenn während des Umzugszeitraums für eine kurze Zeit doppelte Mietzahlungen anfallen.
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Maklergebühren
- Kosten für einen Immobilienmakler zur Suche nach einer Mietwohnung.
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Renovierungskosten
- Kosten für notwendige Renovierungsarbeiten in der alten und neuen Wohnung.
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Sonstige Umzugskosten
- Kosten für Anschlüsse (z.B. Telefon, Internet) und Ummeldungen, Nachhilfe für Kinder wegen Schulwechsels, etc.
Pauschalen
Neben den tatsächlichen Kosten können auch Pauschalen für bestimmte Umzugskosten angesetzt werden. Diese Pauschalen werden jährlich angepasst und decken allgemeine Umzugskosten ab, die nicht einzeln nachgewiesen werden müssen.
Wie werden Umzugskosten in der Steuererklärung angegeben?
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Werbungskosten
- Beruflich veranlasste Umzugskosten werden im Bereich "Weitere Ausgaben" --> "Berufsbedingte Umzüge" angegeben. Dort kannst du dann die entsprechenden Kosten auswählen und eintragen. Die Kosten dafür werden dich dann als Werbungskosten angerechnet.
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Außergewöhnliche Belastungen
- Umzugskosten aus privaten Gründen, wie z.B. aus gesundheitlichen Gründen, können unter "außergewöhnliche Belastungen" ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. Da dieser Fall allerdings ein Sonderfall ist, bieten wir hierfür kein separates Feld an. Trage in diesem Fall die Informationen zum Umzug und die Kosten im Freitextfeld am Ende der Steuererklärung ein. Weise zusätzlich noch darauf hin, dass es sich um eine außergewöhnliche Belastung handelt.
Wichtige Hinweise
- Es ist ratsam, alle Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, da das Finanzamt diese anfordern kann!
Durch die Absetzung von Umzugskosten können Steuerzahler ihre steuerliche Belastung reduzieren und einen Teil der Umzugsausgaben zurückerhalten.