Unterhaltszahlungen an eine geschiedene Ehefrau oder an einen geschiedenen Ehemann können unter bestimmten Voraussetzungen in der deutschen Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
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Zustimmung des Empfängers
- Die geschiedene Person muss schriftlich zustimmen, dass die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Dies wird in der Anlage U der Steuererklärung festgehalten.
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Nachweis der Zahlungen
- Die Zahlungen müssen nachweislich geleistet werden. Dies kann durch Überweisungsbelege, Kontoauszüge oder Quittungen erfolgen.
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Keine Doppelte Absetzung
- Der Unterhalt darf nicht doppelt abgesetzt werden. Das bedeutet, die Empfängerin darf den Unterhalt nicht als Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben, wenn er als Sonderausgabe beim Zahler abgesetzt wird.
Vorgehensweise
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Einholen der Zustimmung
- Holen Sie die schriftliche Zustimmung Ihrer geschiedenen Ehefrau oder Ihres geschiedenen Ehepartners ein und füllen Sie gemeinsam die Anlage U aus.
- Holen Sie die schriftliche Zustimmung Ihrer geschiedenen Ehefrau oder Ihres geschiedenen Ehepartners ein und füllen Sie gemeinsam die Anlage U aus.
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Eintragung in der Steuererklärung
- Tragen Sie die Unterhaltszahlungen in der Anlage U der Steuererklärung ein. Geben Sie den Gesamtbetrag der gezahlten Unterhaltsleistungen an.
- Tragen Sie die Unterhaltszahlungen in der Anlage U der Steuererklärung ein. Geben Sie den Gesamtbetrag der gezahlten Unterhaltsleistungen an.
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Aufbewahrung der Belege
- Bewahren Sie alle relevanten Belege und Nachweise auf. Dies können Überweisungsbelege oder Kontoauszüge sein, die die Zahlungen belegen.
- Bewahren Sie alle relevanten Belege und Nachweise auf. Dies können Überweisungsbelege oder Kontoauszüge sein, die die Zahlungen belegen.
Wichtige Hinweise
- Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen korrekt erfüllt werden.
Unser Tool bietet die Anlage U derzeit nicht an. Du kannst versuchen die Angaben zu geleisteten Unterhaltszahlungen im Freitextfeld am Ende der Steuererklärung (im Bereich "Angaben fürs Finanzamt") zu machen. Es kann dann aber sein, dass das Finanzamt Dich dann kontaktiert und von dir wünscht, dass du die Anlage U noch nachreichst.