Das Reinigen von Berufskleidung, sowie Schutzkleidung, die für den Beruf notwendig sind, kann man ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Hat man die Kleidung selber zu Hause gereinigt, reicht es meist, wenn man den Betrag schätzt.
Nach Auffassung der Verwaltung ist eine Waschmenge von 120 kg/Jahr für Berufskleidung als üblich anzusehen.
Die Waschkosten betragen hierbei in einem 1-Personen-Haushalt:
- für Kochwäsche 95 Grad 0,77 Euro/kg,
- für Buntwäsche 60 Grad 0,76 Euro/kg,
- für Pflegeleichtwäsche 30 Grad 0,88 Euro/kg,
- für kondenstrocknen 0,55 Euro/kg und
- fürs bügeln 0,07 Euro/kg.
Hier kann man je nach Berufsgruppe meist ohne Belege bis zu ca. 250 Euro absetzen.
Die Summe der Kosten können unter Arbeits- und Studienmittel > Reparatur-, Reinigungs- und Wartungskosten einfach angegeben werden.