Die Lohnsteuerbescheinigung wird von Deinem Arbeitgeber ausgehändigt. Diese fasst die Deine jährlichen Einkommenssteuerdaten zusammen und sollte in unserem Steuer-Tool im Schritt Einkünfte in die entsprechenden Felder übertragen werden. Hatte man in einem Steuerjahr unterschiedliche Arbeitgeber, kann man auch mehrere Lohnsteuerbescheinigungen in unser Steuer-Tool eintragen. Hierfür muss einfach auf das Feld "Neuer Eintrag" geklickt werden.
Solltest Du Deine Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr finden können, kannst Du Deinen (ehemaligen) Arbeitgeber darum bitten Dir diese einfach noch mal auszustellen.
Wenn Du für einen Minijob keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, so wurde dieses Einkommen bereits pauschal versteuert und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
In unserem Tool kann oben in der Eingabemaske nur eine Steuerklasse für alle Lohnsteuerbescheinigungen angegeben werden. Hat sich deine Steuerklasse während eines Jahres geändert, gib die aktuellste, also die letzte des entsprechenden Jahres an.
Wichtig ist dabei, dass man sich an der Nummerierung der Lohnsteuerbescheinigung orientiert, so kann man nichts falsch machen. Die auf der Lohnsteuerbescheinigung angegebenen Werte sind in unserem Tool auch genau so anzugeben, und nicht z.B. auf monatliche Zahlungen oder Brutto- / Nettowerte herunter zu brechen.
Der Arbeitgeber ist übrigens verpflichtet, die jährliche Lohnsteuerbescheinigung bis zum 28.02. des Folgejahres auszustellen.