Allgemein
Als Auswärtstätigkeiten gelten z.B. Jobbesuche als Student, längere Tätigkeiten für den Beruf außerhalb der normalen Arbeitsstätte und Auslandssemester.
Hier können auch ohne Belege Pauschalen für die Fahrt (Kilometerpauschale 0,30 Euro) sowie für den Verpflegungsmehraufwand gemacht werden.
Bei einer Abwesenheit ab 8 Stunden erhält man bereits 12 Euro pro Tag. Bei 24 Stunden sogar 24 Euro (Angaben für 2016).
Als Abwesenheit können nur volle Tage, keine halben Tage eingetragen werden.
Die Fahrten und der Verpflegungsmehraufwand sind unabhängig voneinander.
Zu beachten ist, dass die Kosten nicht angesetzt werden können, wenn der Arbeitgeber die Kosten ersetzt hat. Wurden die Kosten nur teilweise ersetzt, kann der Eigenanteil trotzdem abgesetzt werden.
Besonderheiten für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst
Ist man in einem dieser Berufe für mehr als 8 Stunden pro Tag auf Streife, bzw. Einsätze gefahren, kann für diese Tage die Verpflegungspauschale von 12€ pro Tag angesetzt werden.
Das Eingabefeld hierfür findet sich in unserem Tool unter dem Punkt "Fahrten" direkt unter der Eingabe der regulären Fahrten zur Arbeit.
Besonderheiten für Soldaten
Ausgaben können nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese selbst getragen und nicht vom Arbeitgeber ersetzt wurden. Uns sind bis jetzt keine Fälle bekannt, in welchen dies für Auslandskommandierungen zutreffen würde.