Semesterbeiträge oder Studiengebühren können in unserem Tool im Schritt "Kosten im Studium" im Feld "Semestergebühr" angegeben werden. In das Feld wird die Summe aller in diesem Jahr gezahlten Beträge eingetragen.
Das Semesterticket ist häufig im Semesterbeitrag enthalten, muss jedoch getrennt angegeben werden. Im Schritt "Fahrten" findet sich das Feld "Kosten für öffentliche Verkehrsmittel". Hier muss anteilig der Betrag für das Semesterticket eingetragen werden.
Allgemeines
Studierende in Deutschland haben die Möglichkeit, ihre Semesterbeiträge und Studiengebühren in der Steuererklärung geltend zu machen. Diese Ausgaben können unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden, was zu einer steuerlichen Entlastung führt.
Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben
- Werbungskosten: Ausgaben, die im Zusammenhang mit der beruflichen Ausbildung stehen und der Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Dies gilt insbesondere für ein Zweitstudium oder eine berufsbegleitende Weiterbildung.
- Sonderausgaben: Ausgaben, die für die allgemeine Bildung und das Erststudium anfallen, wenn diese nicht in direktem Zusammenhang mit der Sicherung und Erhaltung von Einnahmen stehen.
Absetzbarkeit von Semesterbeiträgen und Studiengebühren
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Erststudium
- Sonderausgaben: Semesterbeiträge und Studiengebühren für ein Erststudium können bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Studium an einer staatlichen oder privaten Hochschule absolviert wird.
- Beispiele für absetzbare Ausgaben:
- Semesterbeiträge
- Studiengebühren
- Kosten für Prüfungen und Examen
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Zweitstudium
- Werbungskosten: Wenn das Studium eine Zweitausbildung ist oder im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung erfolgt, können die Ausgaben als Werbungskosten unbegrenzt abgesetzt werden. Ein Zweitstudium ist jedes Studium, das nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem abgeschlossenen Erststudium begonnen wird.
- Beispiele für absetzbare Ausgaben:
- Semesterbeiträge
- Studiengebühren
- Fachliteratur
- Fahrtkosten zur Hochschule
- Kosten für Arbeitsmittel (z.B. Computer, Schreibmaterialien)
Vorgehensweise in der Steuererklärung
Semesterbeiträge oder Studiengebühren können in unserem Tool im Schritt "Kosten im Studium" im Feld "Semestergebühr" angegeben werden. In das Feld wird die Summe aller in diesem Jahr gezahlten Beträge eingetragen.
Solltest Du unser Tool nicht als "Student" verwenden, sondern als "Arbeitnehmer" (oder in einer anderen Berufsversion) gebe Deine Ausgaben für Dein Zweitstudium im Bereich "Weitere Ausgaben" --> "Fortbildungen" an.
Das Semesterticket ist häufig im Semesterbeitrag enthalten, muss jedoch getrennt angegeben werden. Im Schritt "Fahrten" findet sich das Feld "Kosten für öffentliche Verkehrsmittel". Hier muss anteilig der Betrag für das Semesterticket eingetragen werden.
Nachweis der Ausgaben
Um die Semesterbeiträge und Studiengebühren in der Steuererklärung geltend zu machen, müssen die Ausgaben durch Belege nachgewiesen werden. Hierzu zählen:
- Quittungen und Rechnungen der Hochschule
- Kontoauszüge, die die Zahlungen bestätigen
- Bescheinigungen über die Immatrikulation