Außergewöhnliche Belastungen sind die in einem Jahr angefallenen privaten Ausgaben, die die Grenze der zumutbaren Belastung einer Privatperson übersteigen.
Die Finanzverwaltung möchte diesen Menschen dann helfen, indem die Steuerlast durch das Abziehen dieser Ausgaben vom Einkommen gesenkt werden kann.
Typische außergewöhnliche Belastungen sind:
- Krankheits-, Kur- und Pflegekosten,
- Fahrtkosten behinderter Menschen,
- Bestattungs- / Beerdigungskosten,
- Prozesskosten (wenn der Prozess zur Erhaltung der Lebensgrundlage notwendig ist)
- Scheidungskosten (umstritten, jedoch in der Rechtsprechung immer wieder akzeptiert)
Die Grenze der zumutbaren Belastungen kann zum Beispiel hier für den persönlichen Einzelfall berechnet werden, um heraus zu finden, ob sich ein Ansatz lohnt.
Anwendung bei uns im Tool:
Aktuell wird nur die Eingabe von Krankheitskosten von unserem Tool unterstützt ("Weitere Ausgaben" > "Gesundheitskosten"), für die anderen Ausgaben kann der eingereichten Steuererklärung jedoch eine formlose Anlage, in der man auf die Kosten verweist, und Belege beigefügt werden. Diese formlose Anlage kannst Du dem Finanzamt per Post zusenden, nachdem Du die Steuererklärung online übermittelt hast. Ebenfalls kanns du die zusätzlichen außergewöhnlichen Belastungen im Freitextfeld am Ende der Steuererklärung (im Bereich Angaben fürs Finanzamt) angeben. Es allerdings möglich, dass das Finanzamt dich dann mit Rückfragen kontaktiert und Nachweise anfordert.
Einen ausführlichen Artikel zu dem Thema findest Du hier.