Damit du deine Fortbildung steuerlich geltend machen kannst, muss diese dir ermöglichen, deine „berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen“. So steht es im Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 1. Eine Fortbildung oder Weiterbildung muss deine berufliche Qualifikation also fördern.
Allgemein können folgende Kosten von der Steuer abgesetzt werden:
- Prüfungsgebühren
- Reisekosten (Hin- und Rückfahrt)
- Übernachtungskosten
- Verpflegungskosten
- Arbeitsmittel
- Arbeitszimmer
Eine Höchstgrenze greift dabei nicht.