Als Freelancer oder Selbstständiger musst Du ab dem Steuerjahr 2017 die entsprechenden Anlagen in elektronischer Form übermitteln – dies ist mit unserem Tool möglich.
Freiberufler üben eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeit aus.
Beispiele für Freiberufler: Architekten, Ingenieure, Rechtsberufe, steuerberatende Berufe wie Anwälte und Notare, Fotografen, Journalisten, Dolmetscher oder Schriftsteller.
Alle Selbständigen, die keine dieser freiberuflichen Tätigkeiten oder ähnliche Berufe ausüben, sind Gewerbetreibende. Im Gegensatz zu freiberuflich Selbstständigen müssen Gewerbetreibende die sogenannte Gewerbesteuer abführen.
Weitere Infos zur Abgrenzung findest Du hier.