Liegen die Kosten für die Anschaffung unter 410€, ist die Nutzungsdauer egal und du kannst die gesamten Kosten gleich im Jahr des Entstehens abschreiben.
Die Grenze von 410€ ist als Netto-Betrag zu sehen; das heißt bis 487,90€ Brutto kann ein Wirtschaftsgut auf einen Schlag abgeschrieben werden. Wenn du Kleinunternehmer bist, gib bitte den Bruttobetrag an. Nicht-Kleinunternehmer geben hier nur den Nettobetrag an und weisen die Umsatzsteuer (Vorsteuer) separat aus.
Übersteigt der Kaufpreis diese Grenze, musst du diesen auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufteilen.
Als Nutzungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, über den ein Wirtschaftsgut (z.B. ein Laptop, ein Schreibtisch oder aber auch Arbeitskleidung) genutzt wird.
Beispiel:
Du kaufst am 1. Januar 2021 einen Laptop für 900€ (inkl. MwSt.). Hier wird die Grenze von 410€ überschritten und du kannst den Laptop nicht gleich im Jahr des Kaufs komplett abschreiben. Für Laptops wird eine Nutzungsdauer von drei Jahren angenommen. In diesem Fall heißt das, dass der Kaufpreis von 900€ auf drei Jahre aufgeteilt werden muss.
2021: 300€
2022: 300€
2023: 300€
Im Tool ist die Nutzungsdauer für die meisten Gegenstände bereits so eingestellt, dass du nur noch das Anschaffungsdatum sowie den Kaufpreis angeben musst. Beachte bitte, dass du immer den gesamten Kaufpreis angeben musst, da die Abschreibung dann automatisch berechnet wird.
In einigen Fällen musst du die Nutzungsdauer aber selbst angeben. Hier findest du die offizielle Tabelle des Finanzamts, aus der du die Nutzungsdauer entnehmen kannst.
Solltest du das Wirtschaftsgut aber über einen kürzeren Zeitraum nutzen und du kannst dies auch nachweisen, so darfst du auch eine kürzere Nutzungsdauer angeben.