Beachte, dass Du alle Ausgaben, die Dir aus Deiner selbstständigen Tätigkeit entstanden sind, unter dem Punkt "Ausgaben als Selbstständiger" angibst.
Kosten müssen in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die Rechnung bezahlt (nicht gestellt) wurde. Dabei besteht eine Belegpflicht von 10 Jahren - das Finanzamt kann innerhalb dieses Zeitraums den Nachweis der in der Steuererklärung angegeben Kosten fordern.
Wähle aus der Liste die Art der Kosten:
Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten
Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke
Aufwendungen für Telekommunikation (z.B. Telefon, Internet)
Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen
Fortbildungskosten (ohne Reisekosten)
Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung
Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kraftfahrzeuge)
Werbekosten (z.B. Inserate, Werbespots, Plakate)
Steuern, Versicherungen und Maut für Kfz
Sonstige tatsächliche Fahrtkosten für Kfz und ÖPNV ohne AfA und Zinsen
Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (Kontoführungsgebühren etc.)
Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kfz)
Betriebsausgaben
Betriebsausgaben sind Kosten, die betriebsbedingt generiert werden. Sie sind auf ein betriebliches Handeln zurückzuführen. Das bedeutet wiederum, dass in erster Linie Geld, manchmal aber auch Sachgüter, abfließen. Betriebsausgaben stehen immer im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb, dem Selbstständigen oder dem Freiberufler. Betrieblich veranlasste Ausgaben mindern den Gewinn und stehen den erzielten Einnahmen gegenüber.
Bewegliche Wirtschaftsgüter
Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören materielle Wirtschaftsgüter, z. B. Laptop, Handys, Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren sowie Betriebsvorrichtungen.
Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten
Dabei handelt es sich um Ausgaben für Rohstoffe und Hilfsstoffe zur Herstellung eines Produkts. Der Übergang von Rohstoffen zu Hilfsstoffen ist fließend. Rohstoffe bilden den Hauptbestandteil des Produkts (z.B. Holz). Hilfsstoffe sind Nebenbestandteile, gehen jedoch auch in das Produkt ein (z.B. Nägel).
Bezogene Fremdleistungen
Ausgaben für Leistungen, die eingekauft werden, um die eigene Leistung zu erbringen bzw. das eigene Produkt herzustellen, sind „bezogene Fremdleistungen“. Typisch für Fremdleistungen ist, dass dem Kunden die Ausgaben in Rechnung gestellt werden.
Miete/Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke
Wer ein Büro, eine Werkstatt, ein Lager oder ein Grundstück mietet oder pachtet, trägt die Ausgaben hier ein. Dazu zählen neben der eigentlichen Miete/Pacht auch die Nebenkosten wie Heizung, Strom, Wasser und Müll.
Aufwendungen für Telekommunikation (z.B. Telefon, Internet)
Die berufsbedingt verursachten Telekommunikationskosten in Form von Gebühren oder laufenden Kosten sind als Betriebsausgaben von der Einkommensteuer abziehbar, sofern die berufliche Nutzung in erheblichem Umfang geschieht.
Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen
Wer als Selbstständiger aus betrieblichen Gründen eine Geschäftsreise antritt, kann grundsätzlich die anfallenden Reisekosten als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. Allerdings werden nicht sämtliche Kosten erstattet und das Gesetz sieht für bestimmte Aufwendungen Pauschalen vor. Absetzbare Ausgaben sind in erster Linie Übernachtungskosten, Reisenebenkosten, Fahrtkosten etc.
Verpflegungsmehraufwendungen
Für Geschäftsreisen im Inland können Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen genutzt werden. 28 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Reisende für 24 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist. Für den An- und Abreisetag können, wenn jemand die Nacht davor oder danach nicht in seiner Wohnung übernachtet, jeweils 14 Euro ansetzen. Bei Geschäftsreisen ohne Übernachtung, die länger als acht Stunden dauern, können ebenfalls zwölf Euro Verpflegungsmehraufwand angesetzt werden.
Fortbildungskosten (ohne Reisekosten)
Die Kosten einer Fortbildung gehören zu den Werbungskosten und dürfen in unbegrenzter Höhe geltend gemacht werden. Beispiele sind Reisekosten, Arbeitsmittel, Teilnahmegebühren etc.
Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung
Freiberufler und Selbstständige können ihre Buchführung an einen externen Dienstleister übergeben. Auch ein selbstständiger Buchhalter kann für die Übernahme der Tätigkeiten in Frage kommen. Die Kosten für die erbrachten Leistungen können abgesetzt werden.
Miete/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kraftfahrzeuge)
Hierzu zählen alle Ausgaben, die du für Miete oder Leasing von beweglichen Wirtschaftsgütern hast. Miete und Leasing für Fahrzeuge gehören nicht dazu. Beispiele sind Maschinen, Büroeinrichtungen oder EDV-Anlagen.
Werbekosten (z.B. Inserate, Werbespots, Plakate)
Dieser Betriebsausgabe werden alle Ausgaben zugeordnet, die für das „Bewerben“ eines Unternehmens entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Visitenkarten, Flyer, Werbeanzeigen, Inserate, Werbespots oder andere Werbeanzeigen.
Bewirtungsaufwendungen
Bewirtungskosten entstehen dann, wenn Geschäftspartner oder andere Personen aus beruflichen Gründen bewirtet werden. Dabei sind die Kosten aber nicht in voller Höhe absetzbar, sondern lediglich 70 Prozent. Beschäftigt ein Freiberufler einen Arbeitnehmer, können die entstandenen Ausgaben komplett von der Steuer abgesetzt werden.
Leasingkosten für Kfz
Selbständige und Freiberufler können die Leasing-Kosten nur anteilig ansetzen. Entscheidend ist, wie das Verhältnis der beruflichen bzw. geschäftlichen Fahrten ist. Ermittelt wird dies anhand der Kilometer, die zurückgelegt werden. Hier müssen geschäftlich und privat gefahrene Kilometer getrennt aufgezeichnet und einander gegenübergestellt werden.
Steuern, Versicherungen und Maut für Kfz
Als Freiberufler oder Selbstständiger kann man nicht nur die Kfz-Steuer, sondern unter Umständen sämtliche Kfz-Kosten komplett von der Steuer absetzen. Wie auch sämtliche andere Kosten, welche zur Anschaffung und zum Erhalt des Fahrzeugs entstehen, kann der entsprechende Betrag in der Steuererklärung angesetzt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass das Auto zum größten Teil beruflich genutzt wird. Die dienstliche Nutzung des Fahrzeugs muss zwischen 50 und 100 Prozent liegen.
Sonstige tatsächliche Fahrtkosten für Kfz und ÖPNV ohne AfA und Zinsen
Ausgaben für Fortbewegung durch Dritte (Taxi, Flugzeug, Bahn, ÖPNV) können in voller Höhe angesetzt werden.
Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (Kontoführungsgebühren etc.)
Hier werden alle Ausgaben eingetragen, die keiner anderen Kategorie zugeordnet werden können. Beispiele sind Porto, Versandmaterial, Ausgaben für Geldverkehr, Ausgaben für Hosting, Ausgaben für Online-Tools wie CRM, Rechnungslegung oder Newsletter, Kauf von Büchern, Magazinen, Zeitungen mit betrieblichem Hintergrund und Arbeitskleidung.
Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kfz)
Beispiele für diese Kategorie sind Versicherungen für Haftpflicht und Rechtschutz, aber auch Rundfunkbeiträge, Gebühren für Gewerbeanmeldung bzw. –ummeldung oder Beiträge zur IHK.