Die Kosten, die Dir als Selbstständiger aufgrund von Geschäftsreisen entstehen, kannst Du in Deiner Steuererklärung geltend machen. Bei den Angaben muss klar und deutlich nachvollziehbar sein, welche Kosten bei der Reise genau angefallen sind. Unbedingt zu beachten ist, dass alles genau dokumentiert und Belege gesammelt werden müssen.
Von der Steuer absetzbar sind Reisekosten bzw. ist der Verpflegungsmehraufwand. Das aber natürlich nur dann, wenn dies mit Deiner beruflichen Tätigkeit einhergeht (Geschäftsreisen, Reisen zu Fortbildungen etc.).
Grundsätzlich zählt all jenes zu den Reisekosten, was im Rahmen einer Geschäftsreise an Aufwendungen für einen selbst anfällt.
Darunter fallen:
Fahrtkosten (ob mit dem Auto, dem Zug, per Bus oder Bahn)
Wenn Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährst, kannst Du Diese Kosten absetzen. Wenn Du mit Deinem privaten PKW unterwegs bist, kannst Du hier von der Kilometerpauschale profitieren. Diese beträgt 0,30€ pro Kilometer (bei Geschäftsreisen kannst Du die Kilometerpauschale für den Hin- und Rückweg ansetzen; bei Deinem täglichen Weg zur Arbeit allerdings nur die einfache Wegstrecke).
Verpflegungsmehraufwand
Für die Verpflegung während einer Auswärtstätigkeit kannst Du generell nur die Pauschbeträge geltend machen. Es ist nicht möglich, Verpflegungsausgaben einzeln nachzuweisen und dadurch höhere Beträge abzusetzen.
Entscheidend für die Höhe der Verpflegungspauschale ist die Dauer der Abwesenheit am einzelnen Kalendertag. Die Abwesenheit bezieht sich hier auf die regelmäßige Arbeitsstätte und Deine Wohnung. Wenn Du also Deinen regelmäßigen Arbeitsplatz in einem Büro hast und für einen Tag (länger als acht Stunden) zu einer Fortbildung fährst, so kannst Du hier den Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Solltest Du aber ständig wechselnde Arbeitsorte haben, so kannst du dafür keine Pauschalen geltend machen.
Für Reisen innerhalb Deutschlands kannst Du 28 Euro für jeden Kalendertag, an dem Du für 24 Stunden von Deiner Wohnung und Deiner ersten Tätigkeitsstätte abwesend bist, geltend machen. Für den An- und Abreisetag kannst Du, wenn Du die Nacht davor oder danach nicht in Deiner Wohnung übernachtest, jeweils 14 Euro ansetzen. Bei Geschäftsreisen ohne Übernachtung, die länger als acht Stunden dauern, können ebenfalls 14 Euro Verpflegungsmehraufwand angesetzt werden.
Hier findest Du eine Tabelle für den Verpflegungsmehraufwand bei ausländischen Geschäftsreisen.
Übernachtungskosten
Darunter fallen die Kosten, die für ein Hotelzimmer etc. angefallen sind (laut Rechnung).