Grundsätzlich kannst Du für Fahrten eine Entfernungspauschale von 0,30€ pro zurückgelegtem Kilometer geltend machen.
Mit Semesterticket
Dies gilt allerdings nur, sofern deine Fahrtkosten nicht bereits durch Dein in den Studiengebühren enthaltenes Semesterticket abgedeckt sind. Du solltest die Fahrten aber dennoch angeben - das Tool wird nur die Kosten für das Semesterticket in der Berechnung berücksichtigen. Diese müssen extra angegeben werden - rechne hier bitte einfach anteilig den Betrag aus den Studiengebühren raus
Alle angegebenen Daten werden alle ans Finanzamt übermittelt - dieses berechnet die Kosten selbst und entscheidet, ob die Entfernungspauschale oder das Semesterticket berücksichtigt wird.
Ohne Semesterticket
Sofern Du kein Semesterticket hast und die Fahrten zur Hochschule mit dem Rad oder dem PKW zurücklegst, kannst Du die Entfernungspauschale geltend machen. In unserem Tool hast Du die Möglichkeit, anzugeben, wie oft Du zur Hochschule bzw. zur Bibliothek gefahren bist. Fahrten zur Bibliothek werden dabei als Dienstreise berechnet. Das heißt, dass hier im Gegensatz zur Entfernungspauschale der Hin- und Rückweg mit 0,30€ pro Kilometer berechnet wird. Hinzu kommt noch der Verpflegungsmehraufwand von 14€ für jeden Tag, den Du an der Bibliothek verbringst.
Beachte hier bitte, dass Du Fahrten zur Bibliothek nur separat angeben kannst, wenn Deine Bibliothek und Deine Hochschule nicht im selben Gebäude liegen (also verschiedene Adressen haben).