Eltern können viele Kosten vom Staat per Steuererklärung zurückholen. Dass der Fiskus Eltern überhaupt steuerliche Vorteile gewährt, hat einen einfachen Grund. Der Staat möchte Familien mit Kindern und Alleinerziehende unterstützen, da es von großem Interesse unserer Gesellschaft ist, dass Menschen Kinder bekommen und erziehen - und dementsprechend auch versorgt werden. Es gibt zahlreiche Förderungsinstrumente, die durch die Abgabe einer Steuererklärung zugänglich sind.
Trage hier die Daten zur Beantragung des vollen Kinderfreibetrags ein
Neben dem Kindergeld können Elteren per Steuererklärung Kinderfreibeträge geltend machen. Sinn und Zweck des Kinderfreibetrages ist die Sicherstellung des Existenzminimums eines jeden Kindes. Diese Sicherstellung soll gewährleistet werden, indem für Eltern ein Verdienst bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich frei bleibt.
Der gesamte Kinderfreibetrag besteht aus zwei Komponenten, dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA). 2023 liegt der Gesamtkinderfreibetrag bei 8.688 €. Er steht auch dann zu, wenn der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dasselbe gilt, falls der Vater nicht auffindbar ist. Um Kinderfreibeträge geltend zu machen, muss pro Kind eine eigene Anlage in der Steuererklärung ausgefüllt werden.
Ich beantrage Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Seit 2023 beträgt der Entlastungsbetrag 4.260 Euro. Für das zweite und jedes weitere Kind kommen 240 Euro oben drauf. Voraussetzung ist, dass zu Deinem Haushalt mindestens ein minderjähriges oder ein volljähriges Kind gehört, für das Du Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhältst.
Weitere Informationen rund ums Thema „Kinder" findest Du unter „Kindergeld und Kinderfreibetrag".
Ich zahle Unterhalt
In dem Fall, dass Du kein Kindergeld erhälst bzw. keinen Anspruch auf Kindergeld hast und auch keinen Unterhalt erhältst, sondern stattdessen Unterhalt zahlst, solltest Du in der Steuererklärung folgendes beachten:
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Kinder nicht im Bereich "Kinder" angeben: Wenn die Kinder nicht bei Dir wohnen und Du kein Kindergeld erhältst, musst Du sie in der Steuererklärung unter dem Schritt „Kinder“ nicht angeben, sofern du keine weiteren steuerlich relevanten Ausgaben für sie hast.
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Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen:
- Du kannst Unterhaltsleistungen nach § 33a EStG (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich absetzen.
- Der abzugsfähige Höchstbetrag für z.B. das Steuerjahr 2024 liegt bei 10.908 € pro Jahr (908 € pro Monat).
- Voraussetzung ist, dass Du für die Kinder keinen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hast.
- Falls die Kinder eigene Einkünfte haben, kann sich der abzugsfähige Betrag verringern.
- Wie eintragen bei wundertax?: Das geht ganz einfach über das Freitextfeld am Ende der Steuererklärung (im Bereich "Angaben fürs Finanzamt"). Beschreibe Deine Situation dort kurz für das Finanzamt. Nenne die Anzahl und die vollen Namen Deiner Kinder (wenn Du die Steuer-IDs von deinen Kindern auch nennst, umso besser). Nenne, dass Du keinen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hast und Du Unterhalt an die Kinder bzw. das andere Elternteil zahlst. Nenne die genaue Höhe der geleisteten Unterhaltszahlungen im jeweiligen Jahr.
Kurzer Hinweis zu außergewöhnlichen Belastungen: Außergewöhnliche Belastungen richten sich nach Deinem Einkommen. Das heißt, wenn Du ein höheres Einkommen hast, dann erhöht sich die Grenze für die "zumutbare Belastung", es kann also sein, dass sich dadurch der abzugsfähige Betrag für Dich verringert oder gar nicht erst angewendet werden kann. Da Unterhaltszahlungen aber in der Regel etwas höher sind, hast Du gute Chancen, dass sich hier ein steuererlicher "Vorteil" für Dich ergibt. Für mehr Infos schaue gerne hier: https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/aussergewoehnliche-belastungen/