Wer zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, dem setzt das Finanzamt eine verbindliche Frist. Diese ist normalerweise der 31. Juli, fällt dieser Tag auf einen Feiertag oder ein Wochenende, so verschiebt sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag. Kann man einen plausiblen Grund (Krankheit, fehlende Steuerbelege, Arbeitsbelastung etc.) vorweisen, ist es aber i.d.R. möglich, diese Frist zu verlängern. Hierzu genügt eine kurze E-Mail mit Angabe des Grundes und einer neuen Frist an das Finanzamt.
Wer keine Einkommensteuererklärung abgeben muss, dies aber trotzdem tun will, für den gilt der 31. Dezember als Deadline. Dabei muss die Steuererklärung auch nicht bis zum Ende des Folgejahres abgegeben werden, sondern Steuerfreiwillige haben grundsätzlich bis zu vier Jahre Zeit, ihre Einkommensteuererklärung abzugeben.
Verlustvorträge können sogar bis zu 7 Jahre nach Ablauf des Steuerjahres abgegeben werden.