Beiträge zu Renten- und Lebensversicherungen können als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Abgeschlossene Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht sowie Lebensversicherungen müssen mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren haben. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die erste Beitragszahlung bereits vor dem 01.01.2005 geleistet wurde.
Zudem darf der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900€ für Arbeitnehmer und Rentner nicht schon durch beispielsweise Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sein (für Selbstständige gilt ein Höchstbetrag von 2.800€).
Die Beiträge werden steuerrechtlich als Vorsorgeaufwendungen angesehen und können beim Finanzamt eingereicht werden. Es gibt allerdings einen großen Haken. Es werden nur noch Altverträge berücksichtigt, die bereits vor 2005 abgeschlossen wurden.
Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge reduzieren das Bruttogehalt automatisch. In der Steuererklärung müssen somit keine zusätzlichen Angaben gemacht werden.
Weitere Informationen findest Du hier: Rentenversicherung / Lebensversicherung.