Das Arbeitszimmer ist nur dann absetzbar, wenn:
- es zu mindestens 90% für Studium oder Beruf genutzt wird und es sich um einen abgetrennten Raum handelt.
- Wenn das Arbeitszimmer lediglich durch einen Raumteiler vom übrigen Wohnbereich abgetrennt ist, können keine Kosten abgesetzt werden.
- Geltend gemacht werden können die anteiligen Kosten für Miete, Strom und Wasser.
- Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale etc. können als Werbungskosten zusätzlich abgesetzt werden.
Weitere Informationen findest Du hier: Arbeitszimmer von der Steuer absetzen.