Allgemein
Die Kosten für den Weg zur Arbeit können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Hierbei sollte immer die kürzeste Entfernung vom Wohn- zum Arbeitsort angegeben werden, um Beanstandungen durch das Finanzamt zu vermeiden. Die Strecke muss in Kilometern angegeben und kann auf den nächsten Kilometer aufgerundet werden. Unser Tool berechnet anhand der eingegebenen Daten die einfache Entfernung. Da ungenaue Adresseingaben zu Fehlern führen können, sollte die angegebene Entfernung mit Hilfsmitteln wie Google Maps überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.
Anhand der eingegebenen Wochenarbeits-, Krankheits- und Urlaubstage berechnet das Tool automatisch, wie viele Tage im Jahr Du zur Arbeit gefahren bist. Normalerweise akzeptiert das Finanzamt 230 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche.
Die Pauschale für Fahrtkosten zur Arbeitsstätte beträgt 30 Cent pro Kilometer. Hierbei werden die Kilometer für den einfachen Weg (also nicht Hin- und Rückweg) mit der Anzahl der Arbeitstage multipliziert. Die Gesamtkosten werden nach Eingabe der Tage und Entfernungskilometer automatisch von unserem Tool berechnet und als Kosten angesetzt.
Die Entfernungspauschale kann unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel angegeben werden. Das heißt, egal ob Du mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährst, die Entfernungspauschale kann angesetzt werden.
Wenn Du eine Monats- oder Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel gekauft hast, kannst Du diese zusätzlich zur Kilometerpauschale angeben. Das Finanzamt berücksichtigt dann den höheren der beiden Werte.
Verpflegungsmehraufwand kann für normale Arbeitstage nicht geltend gemacht werden.
Unregelmäßige Fahrten
Wenn Du nicht das ganze Jahr regelmäßig zur Arbeitsstätte gefahren bist, kannst Du auch mehrere Zeiträume angeben, falls es beispielsweise Lücken im Jahr gab, die nicht durch Urlaubs- oder Krankheitstage entstanden sind. Gleiches gilt, wenn Du den Job gewechselt hast. Dazu muss lediglich das Datum angepasst und auf "Neuer Eintrag" (auf das grüne Plus) geklickt werden. Hast Du keine geregelte 5-Tage-Woche und arbeitest unterschiedlich viel, kann ein Durchschnittswert angegeben werden.
Soldaten
Soldaten fahren in manchen Fällen nur einmal die Woche zur Kaserne hin und zurück und bleiben unter der Woche dort. Liegen die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung oder Auswärtstätigkeit nicht vor, können im Schritt "Fahrten" die tatsächlich gefahrenen Strecken angegeben werden.
Hierbei sollte man sich nicht von der Anzeige am oberen Rand des Tools verwirren lassen, diese ist darauf ausgelegt, dass pro Hin- und Rückfahrt ein Tag in der Kaserne angegeben wird. Auf der Steuererklärung werden die Tage in der Kaserne nicht abgebildet, sondern nur die individuellen Fahrten.