Ein Studium ist mit hohen Kosten verbunden. Zum Glück können Studierende viele ihrer Studienkosten steuerlich geltend machen und sich so eine Steuererstattung sichern.
Allerdings gibt es nur dann Geld vom Staat für eine Ausbildung zurück, wenn auch Steuern gezahlt werden. Da viele Studierende aber noch keine Steuern zahlen, weil sie keine eigenen Einkünfte haben, oder nur in Minijobs arbeiten, bietet das deutsche Steuerrecht eine zusätzliche vorteilhafte Lösung an: den Verlustvortrag. Leider können davon nur noch Studierende im Zweitstudium profitieren. Kosten einer Erstausbildung dürfen nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sie können lediglich als Sonderausgaben im selbigen Steuerjahr von positiven Einkünften abgezogen werden.
Sollten aufgrund eines Zweitstudiums in einem Steuerjahr die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, kann das resultierende negative Einkommen als Verlustvortrag auf das nächste Jahr fortgeschrieben werden. Das Finanzamt „merkt“ sich diesen Verlustvortrag und verrechnet diesen mit steuerpflichtigen Einkünften der Folgejahre solange bis der Verlustvortrag wieder aufgebraucht ist (Achtung: Solange man einem Verlustvortrag fortschreiben möchte, muss man jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben). Bis zu 7 Jahren rückwirkend können Steuerpflichtige in Deutschland Verlustvorträge geltend machen. Aber auch hier ist es wichtig nicht bis zum 31.12. zu warten, da bei der Geltendmachung des Verlustvortrags nicht das Abgabedatum der Steuererklärung zählt, sondern der Veranlagungszeitpunkt durch das Finanzamt. Aus diesem Grund sollte man spätestens bis zum 15. Dezember des in Frage kommenden Jahres die Steuererklärung abgegeben haben.
Hinweis: Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19. November 2019, welches am 10. Januar 2020 veröffentlich wurde, ist eine Ungleichbehandlung von Erst- zu Zweitausbildung nicht verfassungswidrig. Mit seinem Urteil hat das höchste deutsche Gericht leider zu Ungunsten der Absetzbarkeit der Erstausbildung Klarheit geschafft.
Weitere Informationen findest Du hier: Verlustvortrag.