Hat man sich für ein Studium oder eine Ausbildung an einer privaten Hochschule oder anderen Ausbildungseinrichtung entschieden, geht dies häufig mit hohen Kosten einher.
Positiv ist, dass sowohl Studien- als auch Prüfungsgebühren von der Steuer abgesetzt werden können. Irrelevant ist hierbei, ob die Kosten durch einen Kredit finanziert oder von den Ersparnissen gezahlt wurden. Wichtig ist nur, dass die Kosten wirtschaftlich selbst getragen wurden.
Beiträge, die ganz oder teilweise durch ein Stipendium steuerfrei erstattet wurden, können nicht angesetzt werden.
Zu beachten ist außerdem, dass nur Studierende selbst die Kosten für eine private Ausbildung in der Steuererklärung geltend machen können. Das heißt, Eltern können die Ausgaben nicht in der Anlage Kind geltend machen.
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