Die Absetzbarkeit von Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten wird von den Finanzämtern momentan leider nicht einheitlich geregelt. Es kann hier in einigen Fällen leider passieren, dass diese Posten abgelehnt werden. Wenn es sich um eine doppelte Haushaltsführung handelt, kannst Du diese Kosten aber jedenfalls geltend machen.
Du solltest Dein Auslandssemester in Deiner Steuererklärung aber dennoch angeben, da einige Posten Deines Auslandssemester ohnehin absetzbar sind:
• Reisekosten (gegen Vorlage der Flugtickets oder durch Verwendung des Pauschalbetrags)
• Studiengebühren (Studiengebühren und Semesterbeiträge als Werbungskosten)
• Studienkredit (inklusive anfallender Zinsen)
• Bewerbungskosten (Bewerbungsmappe, amtliche Beglaubigungen, Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch)
• Sprachtests (TOEFL etc.)
• Fachliteratur
• Berufsbekleidung und Reinigungskosten
• Arbeitsmittel (Büromaterialien)
• Drucken und Binden von Abschluss- und Seminararbeiten
• Auslandskrankenversicherung
Weitere Informationen findest Du hier: Auslandssemester Studenten.